Erbauseinandersetzung
"Seid Ihr noch einig, oder habt Ihr schon geteilt?" -
ist ein alter Scherz, mit dem man (auch) dieses Kapitel überschreiben könnte.
Hier kann sowohl der Anwalt, als auch der Notar helfen.
Da ist vielleicht Barvermögen aufzuteilen, das heißt, es muß von allen Miterben eine Erbenerklärung über die Auszahlung des
Guthabens hinsichtlich der Beträge, der Vorabbegleichung von Mietschulden usw. unterschrieben werden.
Nicht selten fehlt es z.B. zerstrittenen Geschwistern an der erforderlichen Sachlichkeit und Gelassenheit, um das selbst zu bewältigen.
Sodann müssen vielleicht Vermächtnisse befriedigt werden; da wird es schon schwieriger.
Schließlich müssen Pflichtteilsforderungen erfüllt werden.
Ganz schwierig !
Geht es darum, daß Vermächtnisse oder Teilungsanordnungen bezüglich der
Immobilien in die Tat umgesetzt werden müssen, so ist der Notar gefragt.
Denn in der Regel werden notarielle Verträge zwischen den Beteiligten erforderlich.