Die „unbefleckte Empfängnis „ ist rechtskräftig
Kopfschütteln über das Urteil
Kopfschütteln löste der WAZ-Bericht über den Amtsrichter aus, der einer Frau eine „unbefleckte Empfängnis“ bescheinigt hatte. Die ungewöhnliche Zeugung kostet den Ex-Ehemann der Frau rund 60.000 Mark.
Vor dem Beschluss des hessischen Richters steht eine gescheiterte Ehe: Wolfhard Weiß (49) ließ sich 1998 von seiner Frau scheiden. Das Paar hat zwei Töchter und –so glaubte Weiß damals- einen Sohn. Erst 1997 erfuhr der Frühpensionär, dass seine Frau 1986 mit einem unbekannten Mann in einem Hotel gesehen wurde. 1986 wurde auch Weiß` Sohn gezeugt. Der vermeintliche Vater fragte sich, ob der heute 13-Jährige überhaupt sein Kind sei. Ein DNA-Test bewies: Der Hesse kann nicht der Vater sein. Die Ehefrau behauptete allerdings, nur mit ihrem Gatten geschlechtlich verkehrt zu haben. Weiß zeigt seine Frau wegen Falschaussage an, denn wenn er nicht der Vater sein konnte, woher kam das Kind? Amtsrichter Fritz Henge (60) wies die Klage ab. Er glaubte den Ausführungen der Frau. Die hatte zugegeben, in besagtem Hotel mit einem Mann übernachtet zu haben. Aber: „Nach Aussage unserer Mandantin waren beide unbekleidet und hatten Körperkontakt. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen“, so Anwalt Helmut Rachelmann. Richter Henge begründete seine Entscheidung laut Rainer Wild, Sprecher des Idsteiner Amtsgerichts, wie folgt: „Im Regelfall entsteht eine Schwangerschaft durch den Vollzug des Geschlechtsverkehrs. Ausnahmen sind wissenschaftlich ebensowenig auszuschließen, wie der sehr seltene Fall der Parthenogenese (unbefleckte Empfängnis)“. Damit sei nicht zweifelsfrei zu beweisen, dass die Frau die Geschichte der „unbemerkten Spermaübertra-gung“ erfunden habe.
Für Weiß bedeutet die bereits rechtskräftige und damit endgültige Entschei-dung den Verlust von 60.000 Mark. Er zahlte elf Jahre Unterhalt für ein fremdes Kind. „Außerdem verlangt mein ehemaliger Arbeitgeber, die Telekom, eine Rückzahlung von 7.000 Mark.“ Weiß bekam als Beamter Ortszuschläge für seinen vermeintlichen Sohn. „Meine Ex-Frau kennt den Namen ihrer Hotel - Bekanntschaft angeblich nicht“, so Weiß . Ohne den Namen aber kann er niemanden auf Schadensersatz verklagen. Den müsste der leibliche Vater des Kindes zahlen.
WAZ vom 07.09.2000
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