Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

  
 
 

Müde

 
  
  
 

Nur keine Müdigkeit  vorschützen

 

Ein Anwalt, der beim Durchlesen und Korrigieren einer Berufungsbegründung kurz vor Ablauf der Berufungsfrist in seinem Büro am Schreibtisch einschläft und erst nach Fristablauf  wiederaufwacht, kann sich nicht auf einen unabwendbaren Zufall berufen.

 

BGH VersR 1970, S.441 nach MDR 1998, S. 7

>>zurück<<

  
  
  
 
 
© Rechtsanwalt und Notar Gisbert Bultmann
  
 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.