Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Jean Paul , Flegeljahre

Testament - Das Weinhaus

 

Solange Haßlau eine Residenz ist, wußte man sich nicht zu erinnern, daß man darin auf etwas mit solcher Neugier gewartet hätte - die Geburt des Erbprinzen ausgenommen - als auf die Eröffnung des Van der Kabelschen Testaments. - Van der Kabel konnte der Haßlauer Krösus - und sein Leben eine Münzbelustigung heißen, oder eine Goldwäsche unter einem goldnen Regen, oder wie sonst der Witz wollte.

 

Sieben noch lebende weitläuftige Anverwandten von sieben verstorbenen weitläuftigen Anverwandten Kabels machten sich zwar einige Hoffnung auf Plätze im Vermächtnis, weil der Krösus ihnen geschworen, ihrer da zu gedenken; aber die Hoffnungen blieben zu matt, weil man ihm nicht sonderlich trauen wollte, da er nicht nur so mürrisch-sittlich und uneigennützig überall wirtschaftete - in der Sittlichkeit aber waren die sieben Anverwandten noch Anfänger -, sondern auch immer so spöttisch dareingriff und mit einem solchen Herzen voll Streiche und Fallstricke, daß sich auf ihn nicht fußen ließ.

 

Das fortstrahlende Lächeln um seine Schläfe und Wulstlippen und die höhnische Fistel-Stimme schwächten den guten Eindruck, den sein edel gebautes Gesicht und ein Paar große Hände, aus denen jeden Tag Neujahrsgeschenke und Benefiz-Komödien und Gratiale fielen, hätten machen können; deswegen gab das Zug-Gevögel den Mann, diesen lebendigen Vogelbeerbaum, worauf es aß und nistete, für eine heimliche Schneuß aus und konnte die sichtbaren Beere vor unsichtbaren Haarschlingen kaum sehen.

Zwischen zwei Schlagflüssen hatt’ er sein Testament aufgesetzt und dem Magistrate anvertraut. Noch als er den Depositionsschein den sieben Präsumtiv-Erben halbsterbend übergab: sagt’ er mit altem Tone, er wolle nicht hoffen, daß dieses Zeichen seines Ablebens gesetzte Männer niederschlage, die er sich viel lieber als lachende Erben denke denn als weinende; und nur einer davon, der kalte Ironiker, der Polizei-Inspektor Harprecht, erwiderte dem warmen: ihr sämtlicher Anteil an einem solchen Verluste stehe wohl nicht in ihrer Gewalt.

 

Endlich erschienen die sieben Erben mit ihrem Depositionsschein auf dem Rathause, namentlich der Kirchenrat Glanz, der Polizei-Inspektor, der Hofagent Neupeter, der Hoffiskal Knoll, der Buchhändler Paßvogel, der Frühprediger Flachs und Flitte aus Elsaß. Sie drangen bei dem Magistrate auf die vom sel. Kabel insinuierte Charte und die Öffnung des Testaments ordentlich und geziemend. Der Ober-Exekutor des letztern war der regierende Bürgermeister selber, die Unter-Exekutores der restierende Stadt-Rat. Sofort wurden Charte und Testament aus der Rats-Kammer vorgeholt in die Ratsstube - sämtlichen Rats- und Erbherrn herumgezeigt, damit sie das darauf gedruckte Stadt-Sekret besähen - die auf die Charte geschriebene Insinuations-Registratur vom Stadtschreiber den sieben Erben laut vorgelesen und ihnen dadurch bekannt gemacht, daß der Selige die Charte dem Magistrate wirklich insinuiert und scrinio rei publicae anvertraut, und daß er am Tage der Insinuation noch vernünftig gewesen - endlich wurden die sieben Siegel, die er selber darauf gesetzt, ganz befunden.

 

Jetzt konnte das Testament - nachdem der Stadtschreiber wieder über dieses alles eine kurze Registratur abgefasset - in Gottes Namen aufgemacht und vom regierenden Bürgermeister so vorgelesen werden, wie folgt:

 

Ich Van der Kabel testiere 179? den 7. Mai hier in meinem Hause in Haßlau in der Hundsgasse ohne viele Millionen Worte, ob ich gleich ein deutscher Notarius und ein holländischer Dominé gewesen. Doch glaub’ ich, werd’ ich in der Notariatskunst noch so zu Hause sein, daß ich als ordentlicher Testator und Erblasser auftreten kann.

 

Testatoren stellen die bewegenden Ursachen ihrer Testamente voran. Diese sind bei mir, wie gewöhnlich, der selige Hintritt und die Verlassenschaft, welche von vielen gewünscht wird. Über Begraben und dergleichen zu reden, ist zu weich und dumm. Das aber, als was Ich übrig bleibe, setze die ewige Sonne droben in einen ihrer grünen Frühlinge, in keinen düstern Winter.

 

1te Klausel


Die milden Gestifte, nach denen Notarien zu fragen haben, mach’ ich so, daß ich für dreitausend hiesige Stadtarmen jeder Stände ebenso viele leichte Gulden aussetze, wofür sie an meinem Todes-Tage im künftigen Jahre auf der Gemeinhut, wenn nicht gerade das Revüe-Lager da steht, ihres aufschlagen und beziehen, das Geld froh verspeisen und dann in die Zelte sich kleiden können. Auch vermach’ ich allen Schulmeistern unsers Fürstentums, dem Mann einen Augustd’or, so wie hiesiger Judenschaft meinen Kirchenstand in der Hofkirche. Da ich mein Testament in Klauseln eingeteilt haben will, so ist diese die erste.

 

2te Klausel


Allgemein wird Erbsatzung und Enterbung unter die wesentlichsten Testamentsstücke gezählt. Demzufolge vermach’ ich denn dem Herrn Kirchenrat Glanz, dem Herrn Hoffiskal Knoll, dem Herrn Hofagent Peter Neupeter, dem Herrn Polizei-Inspektor Harprecht, dem Herrn Frühprediger Flachs und dem Herrn Hofbuchhändler Paßvogel und Herrn Flitten vor der Hand nichts, weniger weil ihnen als den weitläuftigsten Anverwandten keine Trebellianica gebührt, oder weil die meisten selber genug zu vererben haben, als weil ich aus ihrem eigenen Munde weiß, daß sie meine geringe Person lieber haben als mein großes Vermögen, bei welcher ich sie denn lasse, so wenig auch an ihr zu holen ist. - -

 

Sieben lange Gesichtslängen fuhren hier wie Siebenschläfer auf. Am meisten fand sich der Kirchenrat, ein noch junger, aber durch gesprochene und gedruckte Kanzelreden in ganz Deutschland berühmter Mann, durch solche Stiche beleidigt - dem Elsasser Flitte entging im Sessionszimmer ein leicht geschnalzter Fluch - Flachsen, dem Frühprediger, wuchs das Kinn zu einem Bart abwärts - mehrere leise Stoß-Nachrufe an den seligen Kabel, mit Namen Schubjack, Narr, Unchrist usw., konnte der Stadtrat hören. Aber der regierende Bürgermeister Kuhnold winkte mit der Hand, der Hoffiskal und der Buchhändler spannten alle Spring- und Schlagfedern an ihren Gesichtern wie an Fallen wieder an, und jener las fort, obwohl mit erzwungenem Ernste:

 

3te Klausel


Ausgenommen gegenwärtiges Haus in der Hundsgasse, als welches nach dieser meiner dritten Klausel ganz so, wie es steht und geht, demjenigen von meinen sieben genannten Herren Anverwandten anfallen und zugehören soll, welcher in einer halben Stunde (von der Vorlesung der Klausel an gerechnet) früher als die übrigen sechs Nebenbuhler eine oder ein Paar Tränen über mich, seinen dahingegangenen Onkel, vergießen kann vor einem löblichen Magistrate, der es protokolliert. Bleibt aber alles trocken, so muß das Haus gleichfalls dem Universalerben verfallen, den ich sogleich nennen werde. -

Hier machte der Bürgermeister das Testament zu, merkte an, die Bedingung sei wohl ungewöhnlich, aber doch nicht gesetzwidrig, sondern das Gericht müsse dem ersten, der weine, das Haus zusprechen, legte seine Uhr auf den Sessionstisch, welche auf 11½ Uhr zeigte, und setzte sich ruhig nieder, um als Testaments-Vollstrecker so gut wie das ganze Gericht aufzumerken, wer zuerst die begehrten Tränen über den Testator vergösse

 

- Daß es, solange die Erde geht und steht, je auf ihr einen betrübtern und krausern Kongreß gegeben als diesen von sieben gleichsam zum Weinen vereinigten trocknen Provinzen, kann wohl ohne Parteilichkeit nicht angenommen werden. Anfangs wurde noch kostbare Minuten hindurch bloß verwirrt gestaunt und gelächelt; der Kongreß sah sich zu plötzlich in jenen Hund umgesetzt, dem mitten im zornigsten Losrennen der Feind zurief: wart’ auf! - und der plötzlich auf die Hinterfüße stieg und Zähne-blöckend aufwartete - vom Verwünschen wurde man zu schnell ins Beweinen emporgerissen.

An reine Rührung konnte - das sah jeder - keiner denken, so im Galopp an Platzregen, an Jagdtaufe der Augen; doch konnte in 26 Minuten etwas geschehen.

 

Der Kaufmann Neupeter fragte, ob das nicht ein verfluchter Handel und Narrensposse sei für einen verständigen Mann, und verstand sich zu nichts; doch verspürt’ er bei dem Gedanken, daß ihm ein Haus auf einer Zähre in den Beutel schwimmen könnte, sonderbaren Drüsen-Reiz und sah wie eine kranke Lerche aus, die man mit einem eingeölten Stecknadelknopfe - das Haus war der Knopf - klystiert.

 

Der Hoffiskal Knoll verzog sein Gesicht wie ein armer Handwerksmann, den ein Gesell Sonnabendabends bei einem Schusterlicht rasiert und radiert; er war fürchterlich erboset auf den Mißbrauch des Titels von Testamenten und nahe genug an Tränen des Grimms.

 

Der listige Buchhändler Paßvogel machte sich sogleich still an die Sache selber und durchging flüchtig alles Rührende, was er teils im Verlage hatte, teils in Kommission; und hoffte etwas zu brauen; noch sah er dabei aus wie ein Hund, der das Brechmittel, das ihm der Pariser Hundarzt Hemet auf die Nase gestrichen, langsam ableckt; es war durchaus Zeit erforderlich zum Effekt.

Flitte aus Elsaß tanzte geradezu im Sessionszimmer, besah lachend alle Ernste und schwur, er sei nicht der Reichste unter ihnen, aber für ganz Straßburg und Elsaß dazu wär’ er nicht imstande, bei einem solchen Spaß zu weinen. -

 

Zuletzt sah ihn der Polizei-Inspektor Harprecht sehr bedeutend an und versicherte: falls Monsieur etwan hoffe, durch Gelächter aus den sehr bekannten Drüsen und aus den Meibomischen und der Karunkel und andern die begehrten Tropfen zu erpressen und sich diebisch mit diesem Fensterschweiß zu beschlagen, so wolle er ihn erinnern, daß er damit so wenig gewinnen könne, als wenn er die Nase schneuzen und davon profitieren wollte, indem in letztere, wie bekannt, durch den ductus nasalis mehr aus den Augen fließe als in jeden Kirchenstuhl hinein unter einer Leichenpredigt. - Aber der Elsasser versicherte, er lache nur zum Spaß, nicht aus ernstern Absichten.

Der Inspektor seinerseits, bekannt mit seinem dephlegmierten Herzen, suchte dadurch etwas Passendes in die Augen zu treiben, daß er mit ihnen sehr starr und weit offen blickte.

Der Frühprediger Flachs sah aus wie ein reitender Betteljude, mit welchem ein Hengst durchgeht; indes hätt’ er mit seinem Herzen, das durch Haus- und Kirchenjammer schon die besten schwülsten Wolken um sich hatte, leicht wie eine Sonne vor elendem Wetter auf der Stelle das nötigste Wasser aufgezogen, wär’ ihm nur nicht das herschiffende Flöß-Haus immer dazwischengekommen als ein gar zu erfreulicher Anblick und Damm.

 

Der Kirchenrat, der seine Natur kannte aus Neujahrs- und Leichenpredigten, und der gewiß wußte, daß er sich selber zuerst erweiche, sobald er nur an andere Erweichungs-Reden halte, stand auf - da er sich und andere so lang am Trockenseile hängen sah - und sagte mit Würde, jeder, der seine gedruckten Werke gelesen, wisse gewiß, daß er ein Herz im Busen trage, das so heilige Zeichen, wie Tränen sind, eher zurückzudrängen, um keinem Nebenmenschen damit etwas zu entziehen, als mühsam hervorzureizen nötig habe aus Nebenabsichten - »Dies Herz hat sie schon vergossen, aber heimlich, denn Kabel war ja mein Freund«, sagt’ er und sah umher.

Mit Vergnügen bemerkte er, daß alle noch so trocken dasaßen wie Korkhölzer; besonders jetzt konnten Krokodile, Hirsche, Elefanten, Hexen, Reben leichter weinen als die Erben, von Glanzen so gestört und grimmig gemacht. Bloß Flachsen schlugs heimlich zu; dieser hielt sich Kabels Wohltaten und die schlechten Röcke und grauen Haare seiner Zuhörerinnen des Frühgottesdienstes, den Lazarus mit seinen Hunden und seinen eigenen langen Sarg in der Eile vor, ferner das Köpfen so mancher Menschen, Werthers Leiden, ein kleines Schlachtfeld und sich selber, wie er sich da so erbärmlich um den Testaments-Artikel in seinen jungen Jahren abquäle und abringe - noch drei Stöße hatt’ er zu tun mit dem Pumpenstiefel, so hatte er sein Wasser und Haus.

 

»O Kabel, mein Kabel,« - fuhr Glanz fort, fast vor Freude über nahe Trauertränen weinend - »einst wenn neben deine mit Erde bedeckte Brust voll Liebe auch die meinige zum Vermod« - -

 

»Ich glaube, meine verehrtesten Herren,« - sagte Flachs, betrübt aufstehend und überfließend umhersehend - »ich weine« - setzte sich darauf nieder und ließ es vergnügter laufen; er war nun auf dem Trocknen; vor den Akzessit-Augen hatt’ er Glanzen das Preis-Haus weggefischt, den jetzt seine Anstrengung ungemein verdroß, weil er sich ohne Nutzen den halben Appetit weggesprochen hatte.

 

Die Rührung Flachsens wurde zu Protokoll gebracht und ihm das Haus in der Hundsgasse auf immer zugeschlagen.

 

Der Bürgermeister gönnt’ es dem armen Teufel von Herzen; es war das erstemal im Fürstentum Haßlau, daß Schul- und Kirchenlehrers-Tränen sich, nicht wie die der Heliaden in leichten Bernstein, der ein Insekt einschließet, sondern, wie die der Göttin Freia, in Gold verwandelten. Glanz gratulierte Flachsen sehr und machte ihm froh bemerklich, vielleicht hab’ er selber ihn rühren helfen. Die übrigen trennten sich durch ihre Scheidung auf dem trockenen Weg von der Flachsischen auf dem nassen sichtbar, blieben aber noch auf das restierende Testament erpicht.

Nun wurd’ es weiter verlesen.

 

4te Klausel


Von jeher habe ich zu einem Universalerben meiner Activa - also meines Gartens vor dem Schaftore, meines Wäldleins auf dem Berge und der 11000 Georgd’ors in der Südseehandlung in Berlin und endlich der beiden Fronbauern im Dorf Elterlein und der dazu gehörigen Grundstücken - sehr viel gefodert, viel leibliche Armut und geistlichen Reichtum.

Endlich habe ich in meiner letzten Krankheit in Elterlein ein solches Subjekt aufgetrieben. Ich glaubte nicht, daß es in einem Dutzend- und Taschenfürstentümlein einen blutarmen, grund-guten, herzlich-frohen Menschen gebe, der vielleicht unter allen, die je den Menschen geliebt, es am stärksten tut.

Er hat einmal zu mir ein paar Worte gesagt, und zweimal im Dunkeln eine Tat getan, daß ich nun auf den Jüngling baue, fast auf ewig. Ja ich weiß, dieses Universalerben tät’ ihm sogar wehe, wenn er nicht arme Eltern hätte. Ob er gleich ein juristischer Kandidat ist, so ist er doch kindlich, ohne Falsch, rein, naiv und zart, ordentlich ein frommer Jüngling aus der alten Väterzeit und hat dreißigmal mehr Kopf, als er denkt. Nur hat er das Böse, daß er erstlich ein etwas elastischer Poet ist, und daß er zweitens, wie viele Staaten von meiner Bekanntschaft bei Sitten-Anstalten, gern das Pulver auf die Kugel lädt, auch am Stundenzeiger schiebt, um den Minutenzeiger zu drehen. Es ist nicht glaublich, daß er je eine Studenten-Mausfalle aufstellen lernt; und wie gewiß ihm ein Reisekoffer, den man ihm abgeschnitten, auf ewig aus den Händen wäre, erhellet daraus, daß er durchaus nicht zu spezifizieren wüßte, was darin gewesen und wie er ausgesehen.

 

Dieser Universalerbe ist der Schulzen-Sohn in Elterlein, namens Gottwalt Peter Harnisch, ein recht feines, blondes, liebes Bürschchen - - 

Die sieben Präsumtiv-Erben wollten fragen und außer sich sein; aber sie mußten forthören.

 

5te Klausel


Allein er hat Nüsse vorher aufzubeißen. Bekanntlich erbte ich seine Erbschaft selber erst von meinem unvergeßlichen Adoptivvater Van der Kabel in Broek im Waterland, dem ich fast nichts dafür geben konnte als zwei elende Worte, Friedrich Richter, meinen Namen. Harnisch soll sie wieder erben, wenn er mein Leben, wie folgt, wieder nach- und durchlebt.

 

6te Klausel


Spaßhaft und leicht mags dem leichten poetischen Hospes dünken, wenn er hört, daß ich deshalb bloß fordere und verordne, er soll - denn alles das lebt’ ich eben selber durch, nur länger - weiter nichts tun als:

Einen Tag lang Klavierstimmer sein - ferner
Einen Monat lang mein Gärtchen als Obergärtner bestellen - ferner
Ein Vierteljahr Notarius - ferner
so lange bei einem Jäger sein, bis er einen Hasen erlegt, es dauere nun 2 Stunden oder 2 Jahre -
er soll als Korrektor 12 Bogen gut durchsehen -
er soll eine buchhändlerische Meßwoche mit Herrn Paßvogel beziehen, wenn dieser will -
er soll bei jedem der Herren Akzessit-Erben eine Woche lang wohnen (der Erbe müßt’ es sich denn verbitten) und alle Wünsche des zeitigen Mietsherrn, die sich mit der Ehre vertragen, gut erfüllen -
er soll ein paar Wochen lang auf dem Lande Schule halten - endlich
soll er ein Pfarrer werden; dann erhält er mit der Vokation die Erbschaft. - Das sind seine neun Erb-Ämter.

 

7te Klausel


Spaßhaft, sagt’ ich in der vorigen, wird ihm das vorkommen, besonders da ich ihm verstatte, meine Lebens-Rollen zu versetzen und z. B. früher die Schulstube als die Messe zu beziehen - bloß mit dem Pfarrer muß er schließen -; aber, Freund Harnisch, dem Testament bieg’ ich zu jeder Rolle einen versiegelten Regulier-Tarif, genannt die geheimen Artikel, bei, worin ich Euch in den Fällen, wo Ihr das Pulver auf die Kugel ladet, z.B. in Notariatsinstrumenten, kurz, gerade für eben die Fehler, die ich sonst selber begangen, entweder um einen Abzug von der Erbschaft abstrafe, oder mit dem Aufschube ihrer Auslieferung. Seid klug, Poet, und bedenkt Euren Vater, der so manchem Edelmann im -a-n gleicht, dessen Vermögen wie das eines russischen zwar in Bauern besteht, aber doch nur in einem einzigen, welches er selber ist. Bedenkt Euren vagabunden Bruder, der vielleicht, eh’ Ihrs denkt, aus seinen Wanderjahren mit einem halben Rocke vor Eure Türe kommen und sagen kann: »Hast du nichts Altes für deinen Bruder? Sieh diese Schuhe an!« - Habt also Einsichten, Universalerbe!

 

8te Klausel


Den Herrn Kirchenrat Glanz und alle bis zu Herrn Buchhändler Paßvogel und Flitte (inclusive) mach’ ich aufmerksam darauf, wie schwer Harnisch die ganze Erbschaft erobern wird, wenn sie auch nichts erwägen als das einzige hier an den Rand genähte Blatt, worauf der Poet flüchtig einen Lieblings-Wunsch ausgemalt, nämlich den, Pfarrer in Schweden zu werden.« (Herr Bürgermeister Kuhnold fragte hier, ob ers mitlesen solle; aber alle schnappten nach mehreren Klauseln, und er fuhr fort:)

»Meine T. Herren Anverwandten fleh’ ich daher - wofür ich freilich wenig tue, wenn ich nur zu einiger Erkenntlichkeit ihnen zu gleichen Teilen hier sowohl jährlich zehn Prozent aller Kapitalien als die Nutznießung meines Immobiliar-Vermögens, wie es auch heiße, so lange zuspreche, als besagter Harnisch noch nicht die Erbschaft nach der sechsten Klausel hat antreten können - solche fleh’ ich als ein Christ die Christen an, gleichsam als sieben Weise dem jungen möglichen Universalerben scharf aufzupassen und ihm nicht den kleinsten Fehltritt, womit er den Aufschub oder Abzug der Erbschaft verschulden mag, unbemerkt nachzusehen, sondern vielmehr jeden gerichtlich zu bescheinigen.

 

Das kann den leichten Poeten vorwärts bringen und ihn schleifen und abwetzen. Wenn es wahr ist, ihr sieben Verwandten, daß ihr nur meine Person geliebt, so zeigt es dadurch, daß ihr das Ebenbild derselben recht schüttelt (den Nutzen hat das Ebenbild) und ordentlich, obwohl christlich, chikaniert und vexiert und sein Regen- und Siebengestirn seid und seine böse Sieben. Muß er recht büßen, nämlich passen, desto ersprießlicher für ihn und für euch.

 

9te Klausel


Ritte der Teufel meinen Universalerben so, daß er die Ehe bräche, so verlör’ er die Viertels-Erbschaft - sie fiele den sieben Anverwandten heim -; ein Sechstel aber nur, wenn er ein Mädchen verführte. - Tagreisen und Sitzen im Kerker können nicht zur Erwerbzeit der Erbschaft geschlagen werden, wohl aber Liegen auf dem Kranken- und Totenbette.

 

10te Klausel


Stirbt der junge Harnisch innerhalb 20 Jahren, so verfället die Erbschaft den hiesigen corporibus piis. Ist er als christlicher Kandidat examiniert und bestanden: so zieht er, bis man ihn voziert, zehn p.c. mit den übrigen Herren Erben, damit er nicht verhungere.

 

11te Klausel


Harnisch muß an Eides Statt geloben, nichts auf die künftige Erbschaft zu borgen.

 

12te Klausel


Es ist nur mein letzter Wunsch, obwohl nicht eben mein letzter Wille, daß, wie ich den Van der Kabelschen Namen, er so den Richterschen bei Antritt der Erbschaft annehme und fortführe; es kommt aber sehr auf seine Eltern an.

 

13te Klausel


Ließe sich ein habiler, dazu gesattelter Schriftsteller von Gaben auftreiben und gewinnen, der in Bibliotheken wohl gelitten wäre: so soll man dem venerabeln Mann den Antrag tun, die Geschichte und Erwerbzeit meines möglichen Universalerben und Adoptivsohnes, so gut er kann, zu schreiben.

Das wird nicht nur diesem, sondern auch dem Erblasser - weil er auf allen Blättern vorkommt - Ansehen geben. Der treffliche, mir zur Zeit noch unbekannte Historiker aber nehme von mir als schwaches Andenken für jedes Kapitel eine Nummer aus meinem Kunst- und Naturalienkabinet an. Man soll den Mann reichlich mit Notizen versorgen.

 

14te Klausel


Schlägt aber Harnisch die ganze Erbschaft aus, so ists so viel, als hätt’ er zugleich die Ehe gebrochen und wäre Todes verfahren; und die 9te und 10te Klausel treten mit vollen Kräften ein.

 

15te Klausel


Zu Exekutoren des Testaments ernenn’ ich dieselben hochedlen Personen, denen oblatio testamenti geschehen; indes ist der regierende Bürgermeister, Herr Kuhnold, der Ober-Vollstrecker. Nur er allein eröffnet stets denjenigen unter den geheimen Artikeln des Reguliertarifs vorher, welcher für das jedesmalige gerade von Harnisch gewählte Erb-Amt überschrieben ist. - In diesem Tarif ist es auf das Genaueste bestimmt, wie viel Harnischen z.B. für das Notariuswerden beizuschießen ist - denn was hat er? - und wie viel jedem Akzessit-Erben zu geben, der gerade ins Erbamt verwickelt ist, z.B. Herrn Paßvogel für die Buchhändler-Woche oder für siebentägigen Hauszins. Man wird allgemein zufrieden sein.

 

16te Klausel


Folioseite 276 seiner vierten Auflage fodert Volkmannus emendatus von Erblassern die providentia oder »zeitige Fürsehung«, so daß ich also in dieser Klausel festzusetzen habe, daß jeder der sieben Akzessit-Erben oder alle, die mein Testament gerichtlich anzufechten oder zu rumpieren suchen, während des Prozesses keinen Heller Zinsen erhalten, als welche den andern oder - streiten sie alle - dem Universalerben zufließen.

 

17te und letzte Klausel


Ein jeder Wille darf toll und halb und weder gehauen noch gestochen sein, nur aber der letzte nicht, sondern dieser muß, um sich zum zweiten-, dritten-, viertenmal zu ründen, also konzentrisch, wie überall bei den Juristen, zur clausula salutaris, zur donatio mortis causa und zur reservatio ambulatoriae voluntatis greifen. So will ich denn hiemit darzu gegriffen haben, mit kurzen und vorigen Worten. - Weiter brauch’ ich mich der Welt nicht aufzutun, vor der mich die nahe Stunde bald zusperren wird. - Sonstiger Fr. Richter, jetziger Van der Kabel.

So weit das Testament. Alle Formalien des Unterzeichnens und Untersiegelns etc. etc. fanden die sieben Erben richtig beobachtet.

 

Anmerkung:

 

Der sprachliebende Erbrechtler hat hier seinen  doppelten  Spaß:

 

Das Haus bekommt, wer die Bedingung des Tränenvergießens ("lachende Erben" würde der Erblasser nicht ertragen )  erfüllt,  überwacht und ausgewählt von einem Dritten.

 

Das ist eine Art Schiedsklausel ( § 1048 ZPO).

 

Wunderbar ist diese epische Darlegung des Anfalls des Vermächtnisses durch Bestimmungsrecht eines Dritten und der Bedingung gemäß dem späteren § 2151 Abs. 1BGB in Verbindung mit  § 2074 BGB.

 

Das alles in der unnachahmlich kauzigen, geradezu schrullig- liebevollen Erzählweise des Jean Paul.

 

Großartig ! Eine Perle !

 

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Gisbert Bultmann

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