Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Patient vererbte Chefarzt Millionen


Witwe ficht Testament des 82-jährigen an

Weil ein 82-jähriger Millionär ihn als Alleinerben einsetzte, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen einen Chefarzt der Uniklinik Marien-Hospital Herne. Der Patient war Anfang 1998 gestorben, zwei Monate nach der Änderung seines Testaments.

Sie waren zum Erstaunen seiner Ehefrau schnell per Du, der Patient und sein behandelnder Chefarzt. Nach stationärer Behandlung in der Urologie des Marien-Hospitals in Herne-Börnig war der bekannte Herner Unternehmer, ein Ruheständler in die Geriatrie (Altersheilkunde) verlegt worden. Und dann geschah Anfang November 1997 das für die jetzige Witwe des Unternehmers Unfassbare.


Der Patient ließ sich zu einem Notar in der Herner City fahren. Dort wurde ein neues Testament aufgesetzt. Alleinerbe des Gesamtvermögens, einschließlich des schmucken Bungalows in der Nähe des Tennis-Clubs Grün-Weiß ein Wert von gut drei Millionen Mark, sollte der Chefarzt sein.


Als zusätzliche Absicherung für den Fall des Ablebens des Chefarztes noch vor dem Tod des Erblassers wurde festgelegt, dass dann die Ehefrau des Mediziners sowie dessen Kinder erben sollten. Ausserdem wurde wegen des der Witwe trotz geänderten Testaments zustehenden Pflichtteils noch ein Scheidungsantrag formuliert, der später allerdings zurückgenommen wurde. Später wurde der Witwe eine einmalige Abfindung von einer Viertelmillion angeboten, die die Frau aber ablehnte.


Nach den notariellen Beurkundungen wurde der 82-jährige in einem Privatwagen „auf dem Rücksitz liegend“ für mehrere Tage in eine Reha-Klinik in Bad Oeynhausen gebracht, wie sich die begleitende Krankenschwester seines Vertrauens erinnert. Die Krankenschwester hatte sich für den Tag vom Dienst befreien lassen.


Bei den Beurkundungen stand der Patient offenbar unter dem Einfluss starker Schmerzmittel wie Morphium. Er war deshalb weitgehend geschäftsunfähig. So die Feststellungen eines vom Herner Amtsgericht beauftragten Gutachters aus Kirchhellen.


Vor dem Herner Amtsgericht hatte die Witwe das Testament angefochten. Dieses Verfahren zog sich bis April dieses Jahr hin. Erst danach konnte das Amtsgericht der Witwe den Erbschein für das Vermögen ihres Mannes ausstellen. Bis dahin stand das umstrittene Erbe unter der Obhut eines Nachlassverwalters.


Nach der Ausstellung des Erbscheins flatterte der Bochumer Staatsanwaltschaft nun im Juni der Antrag des Amtsgerichts auf den Tisch, in dieser Angelegenheit ein Ermittlungsverfahren gegen den Chefarzt einzuleiten. Bei der Prüfung, ob es sich bei der Testamtentsänderung strafrechtlich um eine „Unrechtsvereinbarung“ handelt, dürften sich die Ermittler vielleicht auch für die Rolle des beurkundenden Notars in dieser Sache interessieren.


Dass dem im Januar 1998 auf der geriatrischen Station im Alter von fast 83 Jahren verstorbenen Millionär eigentlich überhaupt nicht nach Änderung seines Testaments zugunsten des Chefarztes zumute war, verrät ein im Auftrag des Amtsgerichts erstelltes medizinisches Gutachten zur Geschäftsfähigkeit des Patienten.


In einem „luziden Intervall“, wie die Rechtsmediziner den lichten Ausblick eines ansonsten geistig abwesenden Menschen nennen, habe der Patient den Arzt in Gegenwart der Ehefrau im Krankenzimmer als einen „Betrüger“ beschimpft, der „aus mir die letzte Mark rauspressen will“. Ein anderes Mal habe der Patient seine Frau angerufen und sie gebeten, „die Kripo gleich mitzubringen“.

 

WAZ vom 08.07.2000

 

Lesen Sie auch:

 

Klinik trennt sich Chefarzt



>>zurück<

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.