Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ludwig van Beethoven

 

Nach dem Tode seines Bruders Carl  im Jahre 1815 adoptierte Ludwig van Beethoven dessen neunjährigen Sohn Karl und sparte keine Anstrengung, ihn dem seiner Ansicht nach schlimmen Einfluß der Mutter zu entziehen.

 

Nach fünfjährigen Streitereien wurde er alleiniger Vormund des Jungen, für dessen Erziehung er ein Vermögen ausgab.

 

In seinen letzten Tagen - er rang schon mit dem

Tode - verfaßte Beethoven ein eigenhändiges

Testament, in dem er seinen Neffen zum

Alleinerben einsetzte.

 

"Mein Neffe Karl soll Alleinerbe sein; das Kapital meines Nachlasses soll jedoch seinen natürlichen oder testamentarischen Erben zufallen.

 

Wien, den 23. März 1827, Ludwig van Beethoven"

 

Heute sähe man darin eine Vorerben-Einsetzung, aber das ist ein anderes Thema...

 

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