Auskultator Bismarck
Bismarcks Erfahrungen als Referendar
O t t o von B i s m a r c k
hatte 1835 sein Erstes juristisches Examen abgelegt, das ihn zu einem sog. A u s k u l t a t o r macht.
Er begann seine Ausbildung in Berlin und schreibt darüber in seinen "Gedanken und Erinnerungen" :
"Die Personen und Einrichtungen unserer Justiz, in der ich zunächst beschäftigt war,
gaben meiner jugendlichen Auffassung mehr Stoff zur Kritik als zur Anerkennung.
Die praktische Ausbildung des Auskultators begann damit, dass man auf dem Kriminalgericht
das Protokoll zu führen hatte, wozu ich von dem Rathe dem ich zugewiesen war,
Herrn von Brauchitsch, über die Gebühr herangezogen wurde,
weil ich damals über den Durchschnitt schnell und lesbar schrieb........"
In Bismarcks Berliner Zeit fällt auch die folgende Anekdote, die
Eduard Stemplinger in seinem Büchlein "Vom Jus und vom Juristen" berichtet:
"Bismarck, der mit Eberty am Berliner Stadtgericht praktizierte, rief bei einer Verhandlung einem keifenden Weibe zu:
"Wenn Sie nicht augenblicklich still sind, werf ich Sie hinaus".
Der vorsitzende Rat, der hierin einen Übergriff in seine Machtbefugnis erblicken mochte, warf in verweisendem Ton ein:
"Herr Auskultator, hier hat niemand das Recht jemanden hinauszuwerfen, als ich".
Der Auskultator machte eine Verbeugung und rief dem Weibe nochmals zu:
"Wenn Sie nicht augenblicklich still sind, lasse ich Sie durch den Herrn Stadtgerichtsrat hinauswerfen."
( aus Leserbrief:
von Busekist, NJW-Echo 1999 XXII zu von Münch, NJW 1999, 618 )