Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Friedrich der Große, Testament vom 8.01.1769

 

"Unser Leben ist ein rascher Übergang...

 

Ich habe Gesetz und Recht herrschen lassen, ich habe Ordnung und Klarheit in die Finanzen gebracht...

 

Nachdem ich diese Pflichten gegen den Staat erfüllt habe,

müßte ich mir ewig Vorwürfe machen,

wenn ich meine Familienangelegenheiten  vernachlässigen würde.

 

Um Zerwürfnisse , die wegen meiner Erbschaft unter  meinen nächsten Angehörigen

entstehen könnten, zu vermeiden, erkläre ich meinen letzten Willen..."

 

Es folgen dann die Erbeinsetzung des Thronfolgers

und die Verfügungen über seinen Allodial - Nachlass.

 

Hierbei setzte er zugunsten ihm offenbar nahestehender Personen Legate (Vermächtnisse)

aus, die sein Erbe, der Thronfolger zu erfüllen hatte,

bestehend jeweils aus

Geld, einem Erinnerungsstück und einer bestimmten Zahl

von Eimern Ungarn-Wein.

 

Die Menge des Ungarn-Weins war offenbar weniger abhängig von Durst

und Trinkvermögen des Bedachten

als von der Wertschätzung  des Königs für den Vermächtnisnehmer.

 

Spitzenreiter beim Ungarn-Wein waren seine Brüder Heinrich und Ferdinand,

die jeweils 50 Eimer erhielten, aber auch seiner - im übrigen von ihm wenig geliebten - Witwe

gönnte er jährlich zwei Fässer.

 

Ob der Ungarn-Wein schuld daran, daß der Testator seinem Erben nicht über den Weg traute,

oder ob es allgemeinere Gründe dafür gab, ist nicht bekannt; 

fest steht, daß Friedrich der Große in

 

Ziffer 33 seines Testaments Testamentsvollstreckung anordnete und

Herzog Karl von Braunschweig zum Testamentsvollstrecker ernannte,

"von dessen Freundschaft, Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit"

er sich versprach, daß er die Ausführung seines letzten Willens übernehmen würde.

 

aus: Reimann, Die Kontrolle des Testamentsvollstreckers, FamRZ 1995, S.588

 

 

>>zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.