Friedrich der Große, Testament vom 8.01.1769
"Unser Leben ist ein rascher Übergang...
Ich habe Gesetz und Recht herrschen lassen, ich habe Ordnung und Klarheit in die Finanzen gebracht...
Nachdem ich diese Pflichten gegen den Staat erfüllt habe,
müßte ich mir ewig Vorwürfe machen,
wenn ich meine Familienangelegenheiten vernachlässigen würde.
Um Zerwürfnisse , die wegen meiner Erbschaft unter meinen nächsten Angehörigen
entstehen könnten, zu vermeiden, erkläre ich meinen letzten Willen..."
Es folgen dann die Erbeinsetzung des Thronfolgers
und die Verfügungen über seinen Allodial - Nachlass.
Hierbei setzte er zugunsten ihm offenbar nahestehender Personen Legate (Vermächtnisse)
aus, die sein Erbe, der Thronfolger zu erfüllen hatte,
bestehend jeweils aus
Geld, einem Erinnerungsstück und einer bestimmten Zahl
von Eimern Ungarn-Wein.
Die Menge des Ungarn-Weins war offenbar weniger abhängig von Durst
und Trinkvermögen des Bedachten
als von der Wertschätzung des Königs für den Vermächtnisnehmer.
Spitzenreiter beim Ungarn-Wein waren seine Brüder Heinrich und Ferdinand,
die jeweils 50 Eimer erhielten, aber auch seiner - im übrigen von ihm wenig geliebten - Witwe
gönnte er jährlich zwei Fässer.
Ob der Ungarn-Wein schuld daran, daß der Testator seinem Erben nicht über den Weg traute,
oder ob es allgemeinere Gründe dafür gab, ist nicht bekannt;
fest steht, daß Friedrich der Große in
Ziffer 33 seines Testaments Testamentsvollstreckung anordnete und
Herzog Karl von Braunschweig zum Testamentsvollstrecker ernannte,
"von dessen Freundschaft, Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit"
er sich versprach, daß er die Ausführung seines letzten Willens übernehmen würde.
aus: Reimann, Die Kontrolle des Testamentsvollstreckers, FamRZ 1995, S.588