Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbschaftsteuer

31. Januar 2007

 

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seinen Beschluß verkündet in Sachen Erbschaftsteuer.

 

Es geht darum, inwieweit Immobilien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer niedriger bewertet werden dürfen als Barvermögen.

Die Erbschaftsteuer verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen das Grundgesetz und muss bis spätestens 2009 vom Bundestag geändert werden.

 

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte im Beschluss insbesondere die niedrigere Bewertung von Immobilien im Vergleich zu Kapitalvermögen wie Bargeld oder Aktien.

 

Lesen Sie den Bericht der FAZ vom 31.01.2007.

 

Hier können Sie die Pressemitteilung des Gerichts lesen!

 

Auszugsweise habe ich die Passage zur Grundstücksbewertung hervorgehoben - und hier abgedruckt:

 

Konsequenz:

 

Gründe des Gemeinwohls dürfen den Gesetzgeber dazu bewegen, auch in einer Neuregelung der Erbschaftsteuer eine niedrigere Bewertung als den Verkehrswert festzulegen. Ich tippe darauf, daß wir nach der Neuregelung (bis 31.12.2008) bei  ca. 80 % des Verkehrswertes sein werden.

 

Das aber bedeutet für die meisten Bürger keine wesentliche Veränderung - wie dargelegt

 

Das sieht auch die Süddeutsche Zeitung in einem ersten Kommentar so.

 

Wörtlich:

 

"Wer ein Haus erbt, wird künftig wohl nicht mehr ganz so günstig davon kommen wie bislang. Allzu große Sorgen sollten sich die Erben von Omas Häuschen aber nicht machen. Denn selbst für die Erben von Geldvermögen galten bei der Erbschaftsteuer bislang großzügige Freibeträge. Schließlich ist den Politikern aller großen Volksparteien klar, dass die Mittelschicht die Hauptlast bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen schultert. Saftige Erbschaftsteuern sind daher auch in Zukunft kaum politisch durchzusetzen.

Bislang zumindest ist die Erbschaftsteuer nicht mehr als eine Bagatellsteuer: Nur etwa ein Prozent trägt sie zum gesamten Steueraufkommen bei. Selbst die Abgaben auf Bier und Schaumwein sind da ergiebiger - und das obwohl in der deutschen Geschichte niemals zuvor größere Erbschaften weitergereicht wurden als derzeit.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wird daran nichts ändern."

 

 

 

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