Halbwaisenrente
03. Januar 2007
Halbwaisenrente durch DNA-Analyse
Der Nachweis der Vaterschaft für die Gewährung von Waisenrente kann auch nach dem Tod des Vaters durch eine DNA-Analyse geführt werden.
Hierauf weist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 4.10.2006 hin.
Die 16jährige Klägerin aus Paderborn machte Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend.
Sie behauptete, ihr Vater sei der Mann, der mit ihrer Mutter von 1989 bis November 1997 in häuslicher Gemeinschaft gelebt habe.
Die Deutsche Rentenversicherung lehnte eine Rentenzahlung ab, weil aus der Geburtsurkunde der Klägerin nicht hervorgehe, dass der Verstorbene ihr Vater sei. Die Angaben der Mutter zur biologischen Vaterschaft des Versicherten reichten nicht aus.
Die Klage wies das Sozialgericht ab: Wegen des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen sei die Exhumierung seines Leichnams und die Entnahme von DNA (Desoxyribonukleinsäure) nur im förmlichen familienrechtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren, aber nicht im sozialgerichtlichen Verfahren zulässig.
Die Berufung hatte Erfolg (Az: L 8 RA 31/03). Nachforschungen ergaben, daß Gewebeproben, die Gegenstand einer pathologischen Untersuchung im Jahre 1997 gewesen waren, noch zur Verfügung standen.
Ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Duisburg-Essen schlußfolgerte, dass der verstorbene Versicherte zu 99,99448 % der Vater der Klägerin sei.
Daraufhin erkannte die Rentenversicherung die rückwirkende Zahlung der Halbwaisenrente an.
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