Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Arzt als Erbe

05. Januar 2024

"Das Erbrecht ist kompliziert. Noch kniffliger wird es,

wenn der behandelnde Arzt als Erbe ins Spiel kommt ..."

 

... so kommentiert die FAZ einen Entscheid des OLG Frankfurt.

Doch  es ist nicht die "Kompliziertheit" des Rechts,

 

das hier Probleme bereitet, Es ist die  Vorgehensweise

der Beteiligten, die sind "das  P r o b l e m" .

 

Erstens des Arztes, zweitens der Miterben,

drittens der beratenden Juristen bzw. der Anwälte.

 

Zunächst Inhalt und Hintergrund des Entscheides.

1. Der Arzt muss sein Standesrecht kennen.

 

War offenbar nicht der Fall,

oder er hat sich darüber hinweg gesetzt; beides schlecht !

 

Weiter: wenn ich Miterbe bin oder werde,

habe ich eine Interesse daran, die Testierfähigkeit zu

 

bejahen. Dies dann unter Berufung auf Fachwissen zu

bejahen, verstößt gegen die Grundsätze

 

intellektueller Redlichkeit. Denn, wie sagt die kluge 

Marie Ebner-Eschenbach: Mißtraue Deinem Urteil,

 

wenn Du darin auch nur den Hauch von Eigeninteresse

erkennen kannst. Das war mit der Bejahung der

 

Testierfähigkeit der Fall. Die bejaht man oft gerade dann,

wenn - wie offenbar hier - Zweifel angebracht sind.

 

Dringend geboten wäre es gewesen, einen anderen,

unbeteiligten, Arzt diese Feststellung treffen zu lassen.

 

Sich darüber - und das Standesrecht - hinweg

zu setzen, um Erbe zu werden, hat - wie die

 

Schwaben zu sagen pflegen - ein "Geschmäckle".

Das hätten  2.  die Miterben erkennen und durch die

 

Hinzuziehung eine unabhängigen Arztes den

"bösen Anschein" vermeiden können.

 

Drittens, die Juristen. Der Berater muss wissen, daß

Standesrecht nicht zur Unwirksamkeit führt.

 

Anders als der (frühere) § 9 HeimG führt die Mißachtung

des ärztlichen Standesrechts nicht zur Unwirksamkeit

 

des Testaments. Der Inhalt der Entscheidung des OLG Frankfurt

war also vorhersehbar: nicht für Laien, wohl aber für Fachleute.

 

Die aber hätten von einer juristischen Anfechtung abraten müssen;

vielleicht haben sie, wir wissen es nicht.

 

Zu guter letzt ist der kluge Benjamin Franklin zu

zitieren: Wer seinen Arzt zum Erben einsetzt, ist

 

ein Dummkopf. - Zumal er, wie hier, dazu beiträgt,

dass seine Erbe juristischer Zankapfel wird.

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Gisbert Bultmann

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