Digitaler Nachlass II
22. Februar 2021
Erneut mußte sich der BGH mit dem "digitalen Nachlass" bei Facebook befassen.
Zuvor hatte er entschieden, daß die Erben einen Zugang zum Facebook-Konto
erhalten müssen, nun ging es um die Frage,
wie das vor sich zu gehen hätte.
Es reicht nicht aus, wenn Facebook den Erben
den Inhalt des Kontos auf einem USB-Stick überläßt,
der Zugang muss so erfolgen, daß sich der Erbe
vollwertig "im Konto bewegen" kann.
BGH NJW 2021, S. 160