Recht auf Vergessen II
28. Juli 2020
... es kommt auf den Einzelfall an !
Was antwortet der Jurist,
wenn die Antwort auf eine Frage
nicht sofort auf der Hand liegt ?
Genau !
Es kommt drauf an !
Und worauf ?
Auf den Einzelfall !
So auch der BGH gestern
in einem Fall gegen,
na wen, wohl ?
Gegen das Gedächtnis der digitalen Welt,
gegen G o o g l e .