Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Sterbeversicherung

26. September 2006

 

 

Behörde will an die Sterbegeldversicherung

Doch das Kreis-Sozialamt hat vor dem Verwaltungsgericht kaum Aussichten, auf diesem Weg das sechs Jahre lang gezahlte Pflege- und Wohngeld von einer 91-Jährigen zurückzubekommen.


Welchen Wert hat ein zurück gegebenes Wohnrecht?

Kann der Verzicht darauf Rückforderungsansprüche des Sozialamts auslösen?

 

Fragen, die jetzt beim Verwaltunggericht Gelsenkirchen im Fall der 91-jährigen Frau von erheblicher Bedeutung waren.

Die Seniorin hatte der Tochter 1994 eine Doppelhaushälfte in Castrop-Rauxel übertragen, sich dabei gleichzeitig aber ein lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus im Grundbuch absichern lassen.

 

Dieses Wohnrecht war 1994 mit einem Jahreswert von 3600 DM festgehalten worden. Als die Seniorin dann immer hinfälliger und blind wurde, musste sie 1998 in eine Seniorenresidenz umziehen und ließ den Wohnrechtsanspruch löschen. Ohne Gegenleistung durch die Tochter. 1999 wurde das Haus verkauft.

 

Lesen Sie mehr über den Prozeß!

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