Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Sterbehilfe überprüfen

20. November 2013

 

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten europäischen Ländern verboten - auch in der Schweiz.

Doch Organisationen dürfen dort unheilbar Kranken tödliche Medikamente anbieten, die diese selbst einnehmen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Regelung nun als unzureichend verurteilt.

Er hat die Schweiz zur Klärung ihrer Rechtsbestimmungen über die Sterbehilfe aufgefordert. Das Schweizer Recht, das den Erwerb eines tödlichen Medikaments auf Rezept grundsätzlich gestattet, enthalte keine ausreichend klaren Kriterien, wann der Erwerb rechtmäßig sei, heißt es in dem Urteil des EGMR in Straßburg.

  

Geklagt hatte eine 82-jährige Frau aus dem Kanton Zürich, die wegen ihrer schwindenden körperlichen und geistigen Kräfte schon seit einigen Jahren keinen Sinn mehr in ihrem Leben sah. Da die Frau aber nicht todkrank war, hatten ihr die Behörden nicht erlaubt, sich ein tödliches Medikament zu beschaffen. 2005 unternahm sie einen Selbstmordversuch.

        

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