Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Schweizer Sterbehilfe unzureichend

15. Mai 2013

 

 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:


Schweiz soll Gesetze zur Sterbehilfe überprüfen 

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten europäischen Ländern verboten - auch in der Schweiz. Doch Organisationen dürfen dort unheilbar Kranken tödliche Medikamente anbieten, die diese selbst einnehmen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Regelung nun als unzureichend verurteilt.

                                     

Geklagt hatte eine 82-jährige Frau aus dem Kanton Zürich, die wegen ihrer schwindenden körperlichen und geistigen Kräfte schon seit einigen Jahren keinen Sinn mehr in ihrem Leben sah. Da die Frau aber nicht todkrank war, hatten ihr die Behörden nicht erlaubt, sich ein tödliches Medikament zu beschaffen. 2005 unternahm sie einen Selbstmordversuch.

Ob die Weigerung der Behörden rechtens war, haben die Richter in ihrem Urteil nicht geprüft. Doch die unklaren Bestimmungen der Gesetzestexte reichen laut EGMR, um gegen die Achtung des Privatlebens der Frau zu verstoßen. Diese Ungewissheit habe ihr "vermutlich beträchtliche seelische Not verursacht", heißt es in dem Urteil.

                           

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