Elternunterhalt
20. September 2010
Auch vernachlässigtes Kind muss Elternunterhalt zahlen
Ein erwachsenes Kind ist einem pflegebedürftigen Elterteil auch dann zu Unterhalt verpflichtet, wenn dieser das Kind in seiner Kindheit wegen einer psychischen Erkrankung nicht richtig versorgen konnte.
Der Bundesgerichtshof verweist auf die vom Gesetz geforderte familiäre Solidarität. Eine schicksalsbedingte Krankheit eines Elternteils rechtfertige es nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden (Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 148/09).
Sozialhilfeträger verlangt Zahlung von Elternunterhalt
Die Trägerin der öffentlichen Hilfe, nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter in Anspruch.
Die Mutter, die sich seit April 2005 in einem Pflegeheim befindet, litt schon während der Kindheit des Beklagten an einer Psychose mit schizophrener Symptomatik und damit einhergehend an Antriebsschwäche und Wahnideen. Sie hat den Beklagten nur bis zur Trennung und Scheidung von ihrem damaligen Ehemann im Jahr 1973 - mit Unterbrechungen wegen zum Teil längerer stationärer Krankenhausaufenthalte - versorgt.
Seit spätestens 1977 besteht so gut wie kein Kontakt mehr zwischen dem Sohn und der Mutter.