Pflege-TÜV nicht verfassungswidrig
15. Mai 2010
Pflege-TÜV ist nicht verfassungswidrig
Transparenzberichte der gesetzlichen Krankenkassen über Leistungen und Qualität von Pflegeheimen ("Pflege-TÜV") sind nicht verfassungswidrig und dürfen von den Kassen im Internet veröffentlicht werden. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Veröffentlichung eines Transparenzberichts sei kein verfassungswidriger Eingriff in die Rechte des betroffenen Pflegeheimbetreibers, wenn ein faires, neutrales, objektives und sachkundiges Prüfverfahren nach der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) vorausgegangen sei.
Das Aushandeln der darin enthaltenen Kriterien für die Veröffentlichung der Transparenz-berichte sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen habe der Gesetzgeber zulässigerweise dem Sachverstand der Organisationen übertragen, die für die Wahrneh-mung der Interessen pflegebedürftiger Menschen maßgeblich und kompetent seien. Beteiligt waren insoweit auch die Träger der Pflegeeinrichtungen.
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