Fesselnd
04. August 2009
Richter ließ leichtfertig Heimbewohner fesseln
Ein Vormundschaftsrichter, der Pflegeheimbewohner serienweise ohne die vorgeschriebene Anhörung ans Bett fesseln ließ, muss wegen Rechtsbeugung ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Juristen aus Nürtingen als unbegründet verworfen und so die Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft bestätigt.
Das Landgericht Stuttgart hatte den damals 45 Jahre alten Richter im November der Rechtsbeugung in 47 Fällen für schuldig befunden.
Der Vormundschaftsrichter hatte über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren Pflegeheimbewohnern Bauchgurte und Bettgitter verordnet, ohne sie vorher persönlich anzuhören - was aber zwingend gesetzlich ( § 70 c FGG) vorgeschrieben ist.
Lesen Sie mehr darüber in der FAZ vom 23.07.2009 ! Hier ist die Pressemitteilung des BGH, der Sie weitere Details, z.B die Aktenzeichen, entnehmen können.
Merke:
Fixierungen von Heimbewohnern sind - als sog. freiheitsentziehende Maßnahmen - gem. § 1906 BGB nur zu deren Wohl, also z.B. zum Schutz vor Stürzen usw., zulässig.