Bei Muttern ?!
12. Mai 2013
Heute vor vier Jahren war hier zu lesen:
Muttertag - nach Weihnachten gibt´s keinen Tag im Leben der Familien, der so mit (falschen) Emotionen beladen ist:
Keine Frage, der Besuch "bei Muttern" ist ein Muß ! Was aber, wenn die betagte Mutter von dem anderen Kind, bei dem sie lebt, abgeschirmt, der Kontakt unterbrochen wird ?
Das Amtsgericht Arnsberg hat entschieden, daß ein Anspruch auf Kontakt zur Mutter sich aus § 1618 a BGB ergeben könne.
Hier können Sie die das Urteil vom 21.02.1996 - 3 C 49 / 1996 - nachlesen !