Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Dummschwätzer

31. Dezember 2008

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben, in dem jemand wegen Beleidigung mit Geldstrafe von 900 € belegt worden war. Er hatte einen anderen als Dummschwätzer bezeichnet.

Das Verfassungsgericht entschied nun, es könne durchaus vom Grundrecht auf freie Meinung gedeckt sein, jemand so zu titulieren.

Das sind doch Perspektiven für 2009 . . . ! -:)

Höflich ließe sich also vor Gericht einem Unsinn redenden Kollegen "die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts"  vorhalten . . . !

Hier können Sie den Bericht über das Urteil nachlesen !

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