Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Persönliche Habe

24. März 2006

 

Wie muss der Begriff  "übrige persönliche Habe" in einem Testament ausgelegt werden?


LG München I, Urteil vom 17.01.2006, Az. 23 O 13892/03


Bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist unter "persönlicher Habe" kein Vermögen zu verstehen, sondern nur Gegenstände des persönlichen Gebrauchs.

Geld ist aber immer ein unpersönlicher Gegenstand, auch wenn es sich im Haushalt befindet. Auch die Systematik des Testaments spricht dafür, dass mit dem Begriff nur körperliche Gegenstände gemeint waren, zu denen der Erblasser eine persönliche Beziehung hatte.

 

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