Selbsttötung
13. März 2006
Kein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung
Gericht weist Klage eines Witwers gegen Bundesinstitut zurück / Frau wollte Barbiturat zur Selbsttötung erwerben
Patienten, die sich das Leben nehmen wollen, haben keinen Anspruch auf ein Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Das Verwaltungsgericht Köln hat die entsprechende Klage eines Mannes gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgewiesen.
Der Mann hatte das Institut verklagt, weil es seiner Frau die Freigabe eines Betäubungsmittels für ihren Freitod verweigert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Mehr dazu in der Ärzte Zeitung vom 10.03.2006