Die "vergessene" Ehefrau
13. September 2008
Ein Mann lebte von seiner Ehefrau getrennt - unter einem Dach, aber jeder in seiner eigenen Wohnung. Nach 45 Jahren Ehe starb er; in seinem notariellen Testament hatte er Dritte als Erben bedacht..
Die (pflichtteilsberechtigte) Ehefrau focht das Testament "wegen Irrtums" an, weil der Mann beim Notar angegeben hatte, er sei nicht verheiratet.
Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht München mußten die Dame "belehren", daß die Angabe wohl mit der inneren "Distanzierung" von ihr zusammenhing.
Ein Prozeß, der die Dame einige Euros gekostet haben dürfte - obwohl jeder, der etwas vom Erbrecht versteht, das Ergebnis vorhersagen konnte . . .
In den juristischen Gazetten wurde der Beschluß des OLG München vom 7. Mai 2008 - 31 Wx 12/08 = BeckRS 2008, 10052 stoisch-nüchtern referiert mit dem Leitsatz:
"Objektiv unrichtige Angabe des Familienstandes durch Testierenden in notariellem Testament, §§ 2078, 2079 BGB", so in FamRZ 2008, S. 1661. Hier ein Abdruck aus NJW-RR 2008, S. 1112.
Wolfgang Roth kommentiert in NJW-Spezial 2008, S. 488, der Beweiswert notarieller Urkunden werde oft überschätzt, was m.E. völlig neben der Sache liegt. Hier wurde der Dame "Mut zum Prozeß" gemacht, obwohl von vornherein klar war, daß es am Ende heißen würde: Außer Spesen ... , aber auch dazu gehören immer zwei !