ALG II
10. März 2006
Arbeitsloser darf Haus vorerst behalten
Das entschied das Sozialgericht Detmold in einem Eilverfahren:
Kommunen müssen zumindest darlehnsweise ALG zahlen und dürfen dafür keine Sicherheiten verlangen. Ein Haus muß nicht sofort verkauft oder mit einer Grundschuld beliehen werden.