Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

ALG II

10. März 2006

 

 

Arbeitsloser darf Haus vorerst behalten

 

Das entschied das Sozialgericht Detmold in einem Eilverfahren:

 

Kommunen müssen zumindest darlehnsweise ALG zahlen und dürfen dafür keine Sicherheiten verlangen. Ein Haus muß nicht sofort verkauft oder mit einer Grundschuld beliehen werden.

 

Hier gehts zum Artikel aus der WAZ vom 4.03.2006 !

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