Aschermittwoch
25. Februar 2009
Eine Meldung - passend zum Tage:
Erbe muss die hinterzogenen Steuern des Erblassers nachzahlen
Ein Erbe muss die Steuern bezahlen, die sich aus einer vom Erblasser zu seinen Lebzeiten begangenen Steuerhinterziehung ergeben, auch wenn die Steuerfahndung diese erst nach dessen Tod aufdeckt.
So lautet eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg aus 2005.
Der Erblasser hatte seinem Erben ein Vermögen in Höhe von 1, 9 Mio DM hinterlassen, das sich zum Teil auf ausländischen Bankkonten befand.
Das Gericht entschied, das Vermögen und die Kapitalerträge seien allein dem Vater des Erben zuzuordnen. Der Sohn sei als Miterbe des Verstorbenen dessen Rechtsnachfolger.
Finanzgericht Baden-Württemberg Az:8 K 394/01 - u. - 8 K 395/01.