Rechtsberatung durch Banken?
21. Februar 2006
Testamentsberatung durch Banken wettbewerbswidrig
Da, wo sie´s sollen, da tun sie ´s nicht - da, wo sie´s nicht sollen, dort können sie es nicht lassen: die Banken und die Beratung!
Banken, die ihre Kunden in Fragen der Testamentserrichtung inhaltlich beraten, Testamentsentwürfe sowie Satzungen für Stiftungen erstellen, handeln wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz wettbewerbswidrig. (UWG § 4 Nr. 11, RBerG Art. 1 § 1)
Das gilt auch dann, wenn der von der Bank erstellte Testamentsentwurf anschließend einem Rechtsanwalt zur Prüfung zugeleitet wird. Denn allein durch diese Prüfung nimmt der Rechtsanwalt nicht die eigentliche Rechtsberatung vor.
So das Landgericht Freiburg in einem Urteil vom 28.10.2005, Az. 10 O 37/05, das jetzt veröffentlicht wurde.
Kommentar des Praktikers:
Testamente gehören auf den Schreibtisch des Erbrechtlers! Hinzu kommt:
Für die Banken ist die Testamentsberatung nur der - ebenfalls wettbewerbswidrige - Einstieg in die Testamentsvollstreckung. Und weil man gerade so schön dabei ist, macht man die Stiftungen gleich mit.
Auch hier fischen sie - ohne entsprechende Kenntnisse - in fremden Gewässern!