Betreuer trotz Vollmacht?
19. Januar 2006
Kann es trotz Vorsorgevollmacht dazu kommen, daß das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellt? Es kann!
Da die Vorsorgevollmacht den Vorrang genießt - anders ausgedrückt: die Bestellung eines Betreuers ist nachrangig ("subsidiär") -, müssen allerdings besondere Gründe vorliegen:
"Ist eine bevollmächtigte Person nicht in der Lage, die Pflegebedürfnisse eines Elternteils sachgerecht und mit der gebotenen Distanz zu erkennen und eine sach- und fachgerechte Pflege sicherzustellen, so liegt darin eine konkrete Gefahr für das Wohl der Betroffenen, die die Bestellung eines Betreuers trotz Erteilung einer Vollmacht erforderlich macht."
So das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 10.3.2005, 11Wx 3/05, der jetzt veröffentlicht wurde.