Keine Beihilfe zu Weihnachten
20. Dezember 2008
Sozialgericht: Keine Beihilfe zu Weihnachten
Sozialhilfeempfänger, die in einem Heim leben und dort gepflegt werden, haben keinen Anspruch auf "Weihnachtsgeld".
Das Sozialgericht Gelsenkirchen wies den Eilantrag einer Heimbewohnerin gegen den Kreis Recklinghausen zurück, in dem sie neben Taschengeld und Bekleidungshilfe auch eine Weihnachtsbeihilfe haben wollte.
Im Urteil der zweiten Kammer hieß es, es sei nicht erkennbar, dass "bei einer Heimbe-wohnerin ein zusätzlicher Bedarf entsteht für Ernährung, Schmuck der Wohnung, Kauf und Schmuck eines Weihnachtsbaumes, Pflege menschlicher Beziehungen durch Zuwendun-gen an nahe stehende Personen, sowie den Besuch von Freunden und Verwandten".
Die Kammer sah zudem in einem solchen Zuschuss eine "durch nichts gerechtfertigte Privilegierung von Heimbewohnern", da die anderen Sozialhilfeempfänger auch keine Weihnachtsbeihilfe erhielten. Az S 2 SO 133 / 05 ER