Sozialhilfeempfängerin darf Erbe ausschlagen
06. September 2005
Sozialhilfeempfänger dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Aachen auf eine Erbschaft verzichten - selbst wenn sie damit die Möglichkeit ausschlagen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Das Gericht gab in einer Entscheidung einer 44-Jährigen Recht.
Die Frau hatte auf ihren Anteil am Nachlass ihres Vaters zu Gunsten ihrer Mutter und ihrer beiden Geschwister verzichtet . Es gebe keinen Zwang, ein Erbe zu akzeptieren, urteilte das Landgericht.
Landgericht Aachen vom 4.11.2004 ( Az: 7 T 99 / 04 )
Hinweis für Juristen:
Die Entscheidung ist (erst jetzt) veröffentlicht in FamRZ 2005, S. 1506.