Witwerrente für Schwule
02. April 2008
Europäischer Gerichtshof für Witwerrente nach eingetragener Lebenspartnerschaft
Homosexuelle Partner haben Anspruch auf Witwenrente - mit diesem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof die Rechte von Schwulen und Lesben in Deutschland.
Die obersten EU-Richter in Luxemburg entschieden im Falle eines Homosexuellen aus Bayern, dass eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Hinterbliebenenrente nicht benachteiligt werden dürfen.
Das ist der zweite große Erfolg nach der Billigung des Lebenspartnerschaftsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht vor rund sechs Jahren", freute sich Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland. Viele "verpartnerte" Schwule und Lesben könnten sich nun auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Mehr darüber in der WAZ vom 2.04.2008 !