Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Haus und Hartz IV

08. Dezember 2007

 

 

Mit Nießbrauch belastetes Haus - für Hartz IV-Empfänger kein verwertbares Vermögen

Das Bundessozialgericht hatte zu entscheiden, ob sich die ARGE zu Recht geweigert hat, Arbeitslosengeld II als Zuschuss zu gewähren im Hinblick auf eine (später) bestehende Verwertbarkeit eines Hauses, das mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht zugunsten der Mutter des Klägers belastet ist,

Das BSG entschied, dass Grundeigentum, das in ab­seh­barer Zeit nicht verwertet werden kann, nicht als berücksichtigungsfähiges Vermögen im Sinne des § 12 a SGB II anzu­sehen sei.

Dies hat zur Folge, dass dann, wenn im übrigen Hilfebedürftigkeit besteht, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Zuschuss und nicht nur als Darlehen zu gewähren sind.

 

Das Sozialgericht hatte dem Kläger Recht gegeben, das Landessozialgericht, das die Klage abgewiesen hatte, wurde nun aufgehoben.

Beschluß vom 6.12.2007  - Aktenzeichen B 14/7b AS 46/06 R 

 

Hier geht´s zur Pressemitteilung des BSG!

 

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