Hamster
15. November 2007
Aktionäre sind dumm und frech, befand einst Robert Pferdmenges, ein Großbankier und Vertrauter Adenauers. Dumm, weil sie dem Unternehmen für die Aktie ihr Geld gäben, frech, weil sie dafür auch noch Dividende verlangten.
Mancher Hauseigentümer urteilt (insgeheim) über Mieter genauso: Sie sind dumm, weil sie in ihre Buden einziehen und dafür Geld bezahlen; frech, weil sie meinen, dafür Anspruch auf einen Lebensraum zu besitzen.
Wenn Sie vom Vater nicht nur die Hakennase, sondern auch (als Entschädigung?) ein Miethaus geerbt haben, dann haben sie die lästigen Mieter "mitgeerbt", die sich ewig schon darum stritten, ob der Hamster ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfe.
Seit gestern grinst dieser Mieter Sie besonders frech an:
Der Bundesgerichtshof hat nämlich entschieden, daß nicht nur (stumme) Fische , sondern auch anderes Kleingetier in der Mietwohnung gehalten werden dürfe, selbst dann, wenn der schriftliche Vertrag dies verbietet. (Hier geht´s zur Pressemitteilung des BGH!)
Zähneknirschend werden Sie den Streit um die Entfernung des Hamsters für beendet erklären müssen. Jetzt wird es nur noch darum gehen, ob die Streu mit dem Kot der Tiere (auch Kleinvieh macht Mist!) ordnungsgemäß, d.h. ohne Belästigungen der anderen Mieter durch Geruch und Dreck, entsorgt wird.
Auch Erben (Vermieter) haben Sorgen...