Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Grundstück gegen Pflege

02. Juli 2007

 

Grundstück gegen Pflege im Alter, so lautete die Vereinbarung vor 48 Jahren zwischen einer Bottroperin und der katholischen Kirche. Doch die Caritas ignorierte den Handel.

 

Die Richter bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befanden nun: Die 93-jährige Frau hat Recht

Die Fläche gab die Kirche an den Caritasverband in Bottrop weiter. Mittlerweile hat sie einen Gegenwert von über einer Million Euro. Doch als die 93-Jährige die Gegenleistung einfordern wollte, ignorierte die Caritas das notariell festgehaltene Versprechen. Die Frau lebt seit zwei Jahren in einem Caritas-Altenheim, ist aber auf öffentliche Hilfe angewiesen.

 

Daher forderte die Stadt Bottrop nun von der Caritas, die Zahlung von 313 Euro monatlichem Wohngeld zu übernehmen. Eine Forderung, gegen die die Caritas beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen klagte.

Vor der elften Kammer blieb der Verband bei seiner Auffassung, keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Seniorin zu haben. Das Versprechen von 1959 stehe in keinem Zusammen-hang mit dem Grundstück. Als die Frau der Kirche ihr Grundstück übereignet habe, sei dies wohl, so die Caritas, aus einer Laune heraus erfolgt. Wörtlich: "Gehen Sie mal auf Pfarrfeste, da gibt´s so Gemütswallungen . . ." Außerdem gebe es auch keine Zeitzeugen mehr, der Notar sei schließlich verstorben, die Frau dement.

Vor diesem Hintergrund verweigerte die Caritas auch die Zahlung restlicher Pflegekosten, die nicht von der Pflegeversicherung und vom Sozialamt abgedeckt sind. Darum muss die 93-Jährige nun zusätzlich vor dem Gelsenkirchener Sozialgericht kämpfen.

Das Versprechen muss eingehalten werden, befanden die Richter. Erst als der Caritas unmissverständlich klar gemacht wurde, welchen zukunftsweisenden Inhalt das für den Verband negative Urteil beinhalten würde, zog der Verband die Klage zurück. Er bestand aber weiter auf seiner Rechtsauffassung.

Westdeutsche Allgemeinen Zeitung vom 30. Juni 2007

 

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