Rätsel
20. März 2007
Was ist das:
Erst benötigt es fünf Jahre für eine Entscheidung - siehe den Eintrag vom 31.01.2007 - dann erklärt es eine Regelung für verfassungswidrig, erlaubt aber gleichwohl deren Anwendung für zwei weitere Jahre?
Des Rätsels Lösung: "unser" Bundesverfasssungsgericht!
Erklären kann es keiner, wohl aber kommentieren.
Das Überraschende an dem Spruch aus Karlsruhe ist, daß Schluß gemacht wird mit allen möglichen Wertmaßstäben; daß künftig nur noch der "gemeine Wert" gilt.
Auf dem Erbrechtstag in Berlin äußerte der Referatsleiter aus dem Finanzministerium Dr. Drozdzol wörtlich:
"Ich habe eher geglaubt, der Rhein fließt bergauf, als daß z.B. forstwirtschaftliches Vermögen mit dem Verkehrswert angesetzt wird".
Lesen Sie hierzu aus der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 9/2007 einen CAPITAL-Gastkommentar und die Anmerkung des Erbschaftsteuerexperten Prof. Dr. Meincke - beides mit freundlicher Genehmigung der NJW, für die ich herzlich danke.