Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Verfolgungswahn: Enterbung der Angehörigen ist nicht wirksam

Der Verfolgungswahn eines vermögenden Greises bei Abfassung seines Testaments macht dieses ungültig

 

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das letzte Testament eines 2001 verstorbenen 90-Jährigen zu Gunsten der Kirche und zu Lasten seiner Angehörigen für ungültig erklärt.
 

Der laut Gutachten an Paranoia leidende alte Mann hatte seine Ehefrau und die drei Söhne wegen angeblicher Vergiftungsversuche in seinem letzten Testament von 1998 enterbt.

 

In den ersten beiden Gerichtsinstanzen hatten Psychiater erklärt, der zwei Mal in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesene Erblasser habe zwar ein «organisches Psychosyndrom mit Beeinträchtigung der Realitätskontrolle» gehabt.

 

Er habe aber erkannt, was eine Nachlassverfügung bedeute. Nach dem Amtsgericht wies auch das zuständige Landgericht daraufhin die Klage der benachteiligten Angehörigen ab, die dann erneut Rechtsmittel einlegten.

 

Nach dem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts bestehen Zweifel an der «Testierfähigkeit» des Verstorbenen.

 

«Testierunfähig» sei, wer «durch krankhaftes Empfinden beherrscht» werde und sich kein klares Urteil ohne Einflüsse Dritter über seine Hinterlassenschaft mehr bilden könne.

 

Im vorliegenden Fall seien vor Abfassung des Testaments erkennbar Wahnvorstellungen des alten Mannes in den Vordergrund getreten.

 

Er hatte in seinem Tagebuch ohne vernünftigen Grund seine Angehörigen und seinen Arzt der Giftmischerei bezichtigt.

 

Der Fall wurde zu erneuter Prüfung ans  Landgericht  verwiesen.

 

Bayerisches Oberstes  Landesgericht  ( Az.: 1Z BR 053 / 04 )

 


 

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