Anklage wirft Betreuerin Untreue vor
Verfahren eingestellt. Jetzt muss sie sich mit Hinterbliebenen auseinandersetzen
Hinten auf den Holzstühlen hatten die Hinterbliebenen Platz genommen. Vorne auf der Anklagebank, saß die Frau, die sich jahrelang um ihre Verwandten – zwei mittlerweile verstorbene Schwestern – gekümmert hatte. Und die Staats-anwältin sprach von Untreue. Die Angeklagte, eine Geschäftsführerin (49) aus Recklinghausen, hatte sich mit den beiden Damen aus der Nachbarschaft angefreundet. Ende der 90er Jahre war die Sympathie offenbar so ausgeprägt, dass die Frauen – Jahrgang 1914 bzw. 1919 – die Bekannte als Betreuerin einsetzen wollten.
„Sie haben mir gesagt, wir fühlen uns bei Ihnen so wohl, wir wollen uns in Ihre Hände begeben.“ Man ging zum Notar, schloss umfassende Fürsorge- und Vermögensverträge ab, überschrieb der Nachbarin zudem das Wohnhaus. Amtsrichter Dr. Gores zeigte wenig Verständnis für die Absprachen, und für das Verhalten des Notars: „ Wenn man das liest, kann man nur sagen : Das darf doch nicht wahr sein“. Die Hinterbliebenen sahen das ähnlich, nickten heftig. Sie liegen mit der Angeklagten im Zivilrechtstreit, in dem es u.a. um die Gültigkeit der Verträge geht. Denn die eine Schwester soll bei Vertragsschluss schon demenzkrank gewesen sein. „Das wird problematisch werden“, vermutete Gores. Die zivilrechtlichen Fragen interessierten die Staatsanwältin indes nicht. Sie warf der 49-jährigen vor, in zwei Fällen Geld vom Konto der zuletzt noch leben-den Schwestern verwendet zu haben, um Schulden zu begleichen: eine Stromrechnung über 98 Euro und eine Wasserrechnung über 2238 Euro.
60 Tagessätze á 100 Euro seien dafür eine angemessene Strafe, befand die Vertreterin der Anklage. Das sah der Verteidiger anders – er bat um ein Gespräch hinter verschlossener Tür. Ergebnis der Unterredung war die Einstellung des Verfahrens. Einzige Auflage für die Angeklagte: Sie muss 1000 Euro zahlen. WAZ vom 1.02.2006 Laut Überschrift war die Angeklagte die "Betreuerin; das ist eine vom Vormundschaftsgericht einsetzte Person. Dem Text zufolge war sie dagegen notariell Bevollmächtigte.
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