Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Eilt sehr!

23. Dezember 2006

 

 

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Lebensversicherungen zum 01.01.2007 stärker besteuert werden:

 

Die bisherige Option des § 12 IV BewG, wonach die Übertragung noch nicht fälliger Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien anzusetzen ist, soll entfallen.

 

Künftig soll nur noch der Rückkaufswert gelten, der bei langer Vertragslaufzeit deutlich höher sein kann.

 

Hier kann sich eine Übertragung der Versicherung bis zum 31.12.2006 lohnen.

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