Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Patientenverfügung

15. Dezember 2006

 

Koalition will Patientenverfügung gesetzlich regeln 

SPD und Union dringen nach einem Zeitungsbericht auf eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung.

 

 Einen Gesetzentwurf der Koalition werde es angesichts «grundlegender Differenzen» zwar nicht geben, stattdessen aber zwei unterschiedliche Gruppen-anträge im Bundestag zu Beginn des Jahres 2007, berichtet der Berliner «Tagesspiegel» (Montag).

 

 

Die Mehrheit solle dann im Bundestag «über alle Parteigrenzen hinweg gefunden werden». Die Deutsche Hospiz Stiftung bezeichnete eine gesetzliche Regelung am Montag als «mehr als nur überfällig».

 

Bislang hätten Bundestag und Bundesregierung das Thema «auf die lange Bank geschoben».

Ein Gesetzentwurf aus den Reihen der SPD schlägt demnach vor, dass eine Patienten-verfügung generell bindend sein soll, und zwar «unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung».

 

Nur bei Zweifeln über den mutmaßlichen Patientenwillen solle ein Vormundschaftsgericht entscheiden.

Auch die Union will eine «grundsätzlich bindende» Patientenverfügung, wie es dem Bericht zufolge in einer Vorlage des Rechtspolitikers Wolfgang Bosbach (CDU) für die Fraktion heißt.

 

Eine lebenserhaltende medizinische Maßnahme dürfe aber nur «bei irreversiblen Grundleiden» abgebrochen werden. Zudem sollen lebenserhaltende Maßnahmen abgesetzt werden dürfen, wenn Menschen über lange Zeit ohne Bewusstsein sind und dieses «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» niemals wiedererlangen werden.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vorgeschlagen, die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung in dieser Wahlperiode abzuschließen.

 

Mit einer solchen Erklärung kann ein Patient Regelungen für die Fälle treffen, in denen es ihm nicht mehr möglich ist, selbst Wünsche für eine Behandlung zu äußern. Eine solche Verfügung enthält zum Beispiel eine Bestimmung, die es dem Arzt untersagt, künstliche Ernährung oder Beatmung weiterzuführen. 

dpa-Meldung vom 11. Dezember 2006

 

 


zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.