Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Bitter

11. Dezember 2006

 

 

Lokführer erhält Schmerzensgeld vom Witwer einer Selbstmörderin


Der Witwer einer Selbstmörderin zahlt einem Lokführer 9000 Euro Schmerzensgeld.Seine Frau hatte sich in Selbstmordabsicht vor dessen Zug geworfen.

 

Der Bahnangestellte ist seit dem Unfall arbeitsunfähig und hatte Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert.

Beide Parteien hätten angekündigt, den Vergleichsvorschlag des Gerichts anzunehmen, teilte das Landgericht Bückeburg mit. Der angesetzte Zivilprozess sei damit hinfällig.

Zudem sollte das Gericht die Schadenersatzpflicht des Erben auch für künftige Forderungen feststellen. Der Witwer hatte dies mit der Begründung abgelehnt, seine Frau habe im Zustand einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit gehandelt, welche eine Verantwortung ausschließe. Der Witwer hat sich mit der Annahme des Vergleichs zur Zahlung der 9000 Euro verpflichtet - für zukünftige Ansprüche muss er aber nicht haften.

Jedes Jahrregistriert die Deutsche Bahn bundesweit etwa 1000 Selbsttötungen auf ihren Strecken. Die betroffenen Lokführer werden intensiv psychologisch betreut. "Es gibt aber immer wieder Fälle, in denen die Lokführer nach so einem Ereignis nicht mehr zu ihrem eigentlichen Beruf zurückkehren können", sagte Michael Klein von der Gewerkschaft Transnet. Sie werden in der Verwaltung oder im Kundendienst eingesetzt.

dpa  v. 8.12.2006

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