Schöneberg
18. Oktober 2006
Mit Schreiben vom 05.10.2006 informiert uns das Amtsgericht Berlin-Schöneberg – Hauptkartei für Testamente - über einen Sterbefall. Als ich sehe, um welche Angelegenheit es sich handelt, traue ich meinen Augen nicht: Den Erbfall hatten wir schon seit über einem Jahr abgewickelt.
Jetzt, wirklich erst jetzt, teilt uns das Amtsgericht Schöneberg mit, daß der Betroffene verstorben sei. Todestag war der 16.07.2005. Das zuständige Standesamt des Sterbeortes hatte seine Mitteilung am 19.07.2005 abgesandt, das Amtsgericht Schöneberg hatte diese am 21.07.2005 erhalten (so der Eingangsstempel).
Ich fragte mich daher, wie es sein könne, daß erst 15 Monate nach Eintritt des Sterbefalles eine entsprechende Benachrichtigung einging. Ich rief bei der Hauptkartei für Testamente an und bekam zu meiner Verblüffung die Auskunft, ja das sei richtig, man sei bei den Sterbefallmitteilungen mit über einem Jahr in Rückstand.
Man kann es kaum fassen:
Das Amtsgericht Schöneberg braucht nur den Notar – oder das Amtsgericht – Nachlaßabteilung -, welches ihm vom Standesamt mitgeteilt wird, mit einem Formschreiben anzuschreiben. Nicht zu glauben, daß man hierfür mehr als ein Jahr benötigt.
Welche Aufgabe hat die Hauptkartei für Testamente?
Wann immer eine notarielle Verfügung von Todes wegen errichtet wird, erfolgt entweder durch das verwahrende Amtsgericht oder bei Erbverträgen durch den verwahrenden Notar eine Benachrichtigung an das Geburtsortstandesamt des Erblassers.
Wird dem Notar gesagt, daß der Geburtsort beispielsweise in den ehemaligen deutschen Ostgebieten liegt, so ist die Benachrichtigung an das Amtsgericht Berlin-Schöneberg – Hauptkartei für Testamente (hier ein Muster) – zu richten, denn in diesem Fall handelte es sich beispielsweise um Perquicken, Kreis Preußisch Eylau, Ostpreußen. Dies liegt heute in Polen.
Ebenso wie bei in Deutschland lebenden Ausländern, die ein Testament errichten, muß in diesen Fällen das Amtsgericht Schöneberg – Hauptkartei für Testamente – benachrichtigt werden. So wird sichergestellt, daß im Sterbe- und Erbfall die Beteiligten vom Inhalt des Testaments erfahren. Sie werden auch ohne ihren eigenen Eröffnungsantrag über den Inhalt des Testaments oder Erbvertrages unterrichtet. Denkbar ist ja auch, daß die Erben von "ihrem Glück" gar nichts wissen.
Wenn sich allerdings das Amtsgericht Schöneberg 15 Monate Zeit läßt, besteht die Gefahr, daß in den Fällen, in denen die Beteiligten vom Inhalt eines Erbvertrages nichts wissen, von der gesetzlichen Erbfolge ausgegangen wird. Es könnte inzwischen ein Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge beantragt, erteilt und sogar eine Erbauseinandersetzung stattgefunden haben. Die Folgen dieser säumigen Bearbeitung sind für den Einzelfall unabsehbar.
Ich werde das Amtsgericht Berlin-Schöneberg – Präsidium – anschreiben und bei Gelegenheit die Reaktion hierauf mitteilen.
Den Schlager wandeln wir schon mal ab:
"Det liegt in Schöneberg, da liegt et jut...!