Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erwachsenenadoption

12. April 2023

Ein Mandant wird heute  87.

 

Mitunter wird aus geschäftlichen Kontakten gute Bekanntschaft.

Man kennt eine Wegstrecke des Älterwerdens,

hat Testament und Vorsorgevollmacht auf den Weg gebracht.

 

Der Mann betreute seine kranke Frau im Altenheim;

sie starb, wir vollzogen das Testament usw.

Kinder waren keine.

 

Aber er hat einen jungen Mann, der sich um ihn

kümmert. Ihn nennt er seinen "Ziehsohn".

Das geht nun schon über Jahre.

 

Er hat ihn auch zu seinem Erben  und 

Bevollmächtigten  eingesetzt. Heute betont

er, daß der "junge Mann" fest zu ihm stehe. 

 

Er habe ja keine Familie, sei "ganz allein".

Da habe ich ihm vorgeschlagen,

seinen Helfer zu adoptieren.

 

Erbt der nämlich eines Tages seine Eigentumswohnung,

müßte er ein Drittel des Wertes an Vater Staat

als Erbschaftsteuer abführen.

 

Dagegen hilft die  E r w a c h s e n e n a d o p t i o n :

sie hievt ihn in die Steuerklasse I

und verschafft ihm einen  Freibetrag  von 400 T€,

 

den eines Kindes. Den finanziellen  Vorteil kann

sich jeder leicht ausrechnen;

der ideelle ist aber auch nicht gering:

 

durch die Urkunde beim Notar und den

Beschluss des Amtsgerichtes werden die

zwei miteinander"verwandt", fühlen sich als Familie.

 

Unschätzbar !

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.