Ehegatten Gesundheitssorge
11. Februar 2021
zweiter Versuch zur Schaffung eines
Notvertretungsrechts - nach 2017 !
Handlungsbefugnisse von Ehegatten
in Angelegenheiten der Gesundheitssorge –
ein weiterer Versuch für einen neuen § 1358 BGB lautet ein
Geplant ist ein zeitlich begrenztes - längstens 3 Monate dauerndes -
Notvertretungsrecht für Ehegatten
in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, und zwar dann,
wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit
seine Angelegenheiten nicht wahrnehmen kann.
"Damit bauen wir bürokratische Hürden ab."
heisst es in einer Presseerklärung des BMJV.
Eine Stellungnahme der Bundesärztekammer
liegt vor.