Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Wahlverwandtschaften

16. Februar 2018

  

Eine Dame betreut eine betagte, kinderlose Witwe.

Sie sorgt für Einkäufe, Arztbesuche, organisiert die Pflege, engagiert Kräfte für alles mögliche, vom Garten bis zur Steuererklärung.

Zum Dank dafür setzt die Dame sie in ihrem Testament als Erbin ein. Der Notar nimmt das in den Text auf.

Damit ist der Freibetrag von 20 T€ gemäß § 13 Ziff. 9 ErbStG verdient - als Nichtverwandte (StKl III) hat sie einen Eingangsteuersatz von 30 % ; macht 6666,66 € Steuerersparnis !

Wie sagt man neudeutsch: eine Win-Win-Situation.

:-)

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