Wahlverwandtschaften
16. Februar 2018
Eine Dame betreut eine betagte, kinderlose Witwe.
Sie sorgt für Einkäufe, Arztbesuche, organisiert die Pflege, engagiert Kräfte für alles mögliche, vom Garten bis zur Steuererklärung.
Zum Dank dafür setzt die Dame sie in ihrem Testament als Erbin ein. Der Notar nimmt das in den Text auf.
Damit ist der Freibetrag von 20 T€ gemäß § 13 Ziff. 9 ErbStG verdient - als Nichtverwandte (StKl III) hat sie einen Eingangsteuersatz von 30 % ; macht 6666,66 € Steuerersparnis !
Wie sagt man neudeutsch: eine Win-Win-Situation.
:-)