Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Palliativ

13. September 2006

 

 

Hausärzte für Gesetzentwurf der Hospiz Stiftung


Der Deutsche Hausärzteverband unterstützt den von

der Deutschen Hospiz Stiftung vorgelegten Entwurf

für ein Palliativleistungsgesetz.

Der Entwurf sieht einen Rechtsanspruch der Versicherten auf eine ambulante Versorgung mit palliativen Leistungen vor.

 

"Wir hoffen, daß der Gesetzentwurf in der Gesundheitsreform Beachtung findet, um eine qualitätsgesicherte Unterstützung der schwerkranken Menschen zu gewährleisten", sagt Verbands-Vize Dr. Diethard Sturm.

Nach Vorstellung der Hospiz Stiftung sollen die Niedergelassenen bei der Betreuung dieser Patientengruppe unterstützt werden durch Palliative-Care-Teams mit besonders qualifizierten Ärzten und Pflegekräften.

 

In einem Gespräch mit der Hospiz Stiftung habe der Hausärzteverband dargelegt, wie er sich die Rolle der Hausärzte in der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung vorstellt, berichtet Sturm. So müsse die Zusammenarbeit mit den spezialisierten Diensten jedem Hausarzt möglich sein. "Es darf keine Hürden für die Anforderung geben."

Gleichzeitig sei es sinnvoll, daß sich Hausärzte für die Mitarbeit in den Palliativ-Care-Teams engagieren.

 

Ärzte Zeitung, 28.08.2006


 

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