Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Organspender wider Willen ?

17. Dezember 2014

 

Unfreiwillig zum Organspender – Im Ausland gelten oft andere Regelungen zur Organspende als in Deutschland

Österreich, Italien oder Spanien etwa, dort gilt - im Gegensatz zu Deutschland - die Widerspruchsregelung.

Die erlaubt, dass nach Eintritt des Hirntods Organe entnommen werden dürfen - außer man hat ausdrücklich etwas anderes festgelegt. Damit die jeweilige persönliche Entscheidung im Ausland berücksichtigt wird, sollten Urlauber, die ins Ausland reisen, einen Organspendeausweis mit Beiblättern in entsprechenden Sprachen mitführen, denn darin kann derjenige der Organentnahme auch widersprechen.

                    

Hätte selber nicht gedacht, wie wichtig es sein kann, einen Organspendeausweis zu tragen, wenn man  k e i n  Organspender ist - im Ausland gerade dann !

An vierter Position erkennen Sie, daß Sie ankreuzen können, daß Sie der Organentnahme widersprechen !

                            

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