Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erlaß der Grundsteuer

29. März 2012



Haben Sie in Ihrem vermieteten Wohnhaus unverschuldet über 50 % Mietausfall, so können Sie einen Antrag auf Erlaß von Grundsteuer stellen.

Er muß bis spätestens 31. März bei der Kommune eingehen.

Darauf weist ein Merkblatt der Stadt Gladbeck hin. Hier erfahren Sie mehr !





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