Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbschaftsteuer in NRW

25. Juni 2011

 

 

Die NRW-Finanzämter erteilten 2009 Erbschafts-steuer-Bescheide zu 11 179 steuerrelevanten Nachlässen mit einem Vermögenswert von zusammen 5,4 Milliarden Euro. Nach Abzügen verblieben 3,3 Milliarden Euro an steuerpflich-tigem Erbe. Auf diese Summe fielen für die 23 542 Erben 632 Millionen Euro Erbschaftsteuer an.

Nahezu drei Fünftel der steuerpflichtigen Erbschaften lagen unter einem Wert von 50 T€. Hieraus stammten nur knapp 6 Prozent der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer. Dagegen steuerten die 0,2 Prozent der Fälle mit Erbschaften von jeweils mehr als 5 Millionen Euro ein Viertel des gesamten Aufkommens bei.

Hinweis:

Zu beachten ist, dass die Erbschafts- und Schenkungsstatistik keine Informationen über alle Vermögensübergänge des Berichtsjahres liefern kann, weil die Mehrzahl der Vermögensübergänge innerhalb der hohen Freibeträge liegt und deshalb keine Steuer nach sich zieht.

aus: Information und Technik in NRW, Düsseldorf, den 24. Juni 2011

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