Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Wachkoma III

12. Juli 2011

Aufflackerndes Bewußtsein

überschreibt die Sueddeutsche Zeitung einen Artikel; 

vielen Patienten werde vorzeitig ein Wachkoma  -

anstelle eines minimalen Bewusstseinszustandes - attestiert.

 

Was damit gewonnen ist, bleibt allerdings unklar.

Denn die Menschen wollen den einen wie den

anderen Zustand nicht, egal wie Mediziner ihn nennen:

 

"Besteht nach einem Jahr immer noch zweifelsfrei

ein Wachkoma, sind die Chancen auf Erholung praktisch Null".

 

"Das Konzept vom Wachkoma stimmt",

ist der Neurologe und Medizinethiker Ralf Jox von der Universität München überzeugt.

Die Diagnose müsse allerdings richtig sein - und immer wieder überprüft werden.

Gerade in den ersten Monaten nach der Hirnschädigung erholen sich nämlich die Nerven mancher Patienten wieder ein wenig.

Dann klart womöglich das Bewusstsein langsam auf; der Patient verlässt das Wachkoma und erreicht einen minimalen Bewusstseinszustand.

Wenn seine Ärzte das nicht bemerken, versäumen sie es,

den Prozess weiter zu stimulieren. Gerade mit therapeutischer Hilfe aber

könnten sich die Patienten noch über Jahre langsam erholen, wenngleich sie meist schwer behindert bleiben."

Auch die neuen Grundsätze der ärztlichen Sterbebegleitung vom 17.02.2011

geben im Abschnitt III Behandlung bei schwerster cerebraler Störung vor:

"eine anhaltende Bewußtseinsbeeinträchtigung allein 

rechtfertigt nicht den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen."

 

Wer das nicht will, muß eine Patientenverfügung

verfassen, weil er ansonsten weiterbehandelt wird -

wenn´s die Ärzte für richtig halten 15 Jahre - wie bei Terri Schiavo !

 

Lesen Sie auch meinen Text Wachkoma II !

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