Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Radio-Tipp

05. Februar 2011

 

Das Haus erbt der Neffe - die Kinder den Pflichtteil.

Vom richtigen Vererben und Enterben

Erben bringt häufig Ärger. Oft hinterlässt der Verstorbene kein Testament. Nur jeder Vierte bringt seinen letzten Willen zu Papier und neun von zehn dieser Testamente sind falsch und ungültig. Eine bittere Folge: Streit in der Familie, teure Gerichtsverfahren, Zerfall des Vermögens.

Eine ganze Reihe von Irrtümern begleiten das heikle Thema – zum Beispiel, dass der Ehegatte automatisch alles erbt, wenn der Partner stirbt; dass man Kinder ohne weiteres enterben kann; dass ein nichtehelicher Partner nicht erbberechtigt ist; dass ein Notar das Testament bekunden muss. Es müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein, damit der letzte Wille keine unerfüllte Absichtserklärung bleibt. Im Anschluss an die Sendung haben die Hörerinnen und Hörer wieder die Gelegenheit, Experten rund um das Thema Testament zu befragen. (Text des WDR)

WDR 4 Radio am 5. Februar 2011, 8.05 bis 8.55 Uhr - mit dem Radiorecorder können Sie bequem aufzeichnen !

 

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